Binäre Optionen Verbot der ESMA in Europa
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Die europäische Finanzaufsicht ESMA (“European-Securities and Markets Authority) hat schon vor einiger Zeit ein Verbot von Broker-Boni erlassen. Seit dem 2. Juli 2018 sind nun auch binäre Optionen in der EU verboten. Das bedeutet für binäre Optionen Broker, dass sie entweder andere Finanzprodukte anbieten oder ihre Tätigkeit einstellen müssen.
Warum werden binäre Optionen verboten?
Die Entwicklung überrascht Experten nicht unbedingt. Die Aufsichtsbehörden verschiedener europäischer Staaten hatten sich schon etwas länger gegen diese Handelsinstrumente positioniert und den Brokern das Geschäft mit immer rigideren Vorschriften erschwert. Sie begründeten diese Strategie damit, dass die meisten Kleinanleger mit diesen Handelsinstrumenten Geld verlieren. Große und sehr bekannte Broker wie BDSwiss, Anyoption, Banc de Binary und 24option stellten daraufhin ihr Binärgeschäft entweder ein und schwenkten komplett auf CFDs um oder bieten es nur noch für Nicht-EU-Bürger an. Für letztgenannte Strategie steht beispielsweise IQ Option. Den CFD-Handel schränkt die ESMA für Privatanleger ebenfalls ein, hier müssen die Broker deutlich ihre Hebel reduzieren. Auch eine Nachschusspflicht gibt es ebenso wie Boni schon länger nicht mehr. Die ESMA gibt im Übrigen eine Linie vor, welche die nationalen Behörden wie die deutsche BaFin dann im nationalen Recht umsetzen müssen. Die BaFin positioniert sich wie folgt dazu:
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Das Verhältnis zwischen der erwartbaren Rendite und den möglichen Verlusten sei bei binären Optionen verzerrt.
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Beim Binärhandel entstünde ein Interessenskonflikt zwischen Brokern und ihren Kunden, weil dieser Handel systemisch auf eine Weise konstruiert sei, dass langfristig keine Gewinne möglich sind.
Über diese Interpretationen mag man streiten, doch die Aufsichtsbehörden verfügen über die Mittel, den Handel mit bestimmten Instrumenten zu verbieten. Im Falle der Binäroptionen setzen sie diese juristischen Mittel nun ein. Damit entsteht zwar eine Bevormundung der Anleger, die überdies an Heuchelei grenzt, weil das (hoch besteuerte) Glücksspiel erlaubt bleibt. Doch niemand wird diese Entwicklung wieder umkehren können. Anleger können aber ausweichen: So bietet der bulgarische Broker Finmax nach wie vor binäre Optionen und auch Boni bis 100 % an. Er wird von keiner EU-Aufsichtsbehörde, jedoch vom russischen IFMRRC reguliert. Dieses verbietet wiederum weder binäre Optionen noch Boni.
Die ESMA-Pressemitteilung zum Verbot binärer Optionen
In ihrer Pressemitteilung teilt die ESMA mit, dass sie mit dem Verbot der binären Optionen Kleinanleger schützen wolle. Gleichzeitig beschränke man den Handel bei Differenzgeschäften (CFDs). Im Einzelnen wurden folgende Vorschriften für EU-Staaten neu erlassen:
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Verbot der Vermarktung und des Verkaufs von binären Optionen an Kleinanleger
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Einschränkung der Hebel von CFDs beim Verkauf an Kleinanleger
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Negativsaldoschutz auf Einzelkontobasis (= Verbot der Nachschusspflicht bei CFDs)
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Verbot von Anreizen durch Broker (= Verbot von Boni und internen Wettbewerben)
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Verpflichtung zu firmenspezifischen, standardisierten Risikowarnungen
Die ESMA kann nach europäischem Recht ein echtes Verbot nur für drei Monate aussprechen. Im Falle der binären Optionen gilt es zwischen dem 02.07. und dem 01.10.2018. Danach prüft die ESMA die Wirksamkeit und Begründbarkeit der Maßnahmen, die sie daraufhin erneut für drei Monate verhängen kann. Allerdings können die nationalen Aufsichtsbehörden diese Maßnahmen dauerhaft in ihr nationales Recht aufnehmen, wovon überwiegend auszugehen ist.
Die Begründung der ESMA für ihre Verbote und Einschränkungen
Die ESMA-Verantwortlichen äußern erhebliche Bedenken wegen des Anlegerschutzes. Diese Bedenken seien von nationalen Behörden bestätigt worden. Die betreffenden Finanzprodukte seien sehr komplex, es fehle ihnen an Transparenz. Bei den CFDs wird der überaus große Hebeleffekt bemängelt, bei den binären Optionen die rein strukturell zu erwartende negative Rendite. Untersuchungen hätten ergeben, dass 74 - 89 % aller Kleinanlegerkonten Verluste aufweisen. Die Höhe der Verluste beziffert die ESMA auf 1.600 - 29.000 Euro, ein Zeitraum wird nicht genannt (möglicherweise durchschnittliche Jahresverluste). Man wolle daher mit den getroffenen Maßnahmen ein “gemeinsames Mindestschutzniveau” in der EU einführen. Kritisiert wird durch die ESMA die hohe Verlockung der Renditen von binären Optionen, die zudem auf nutzerfreundlichen Plattformen angeboten würden. Diese Begründung ist schon bemerkenswert: Nutzerfreundlichkeit ist der Grund für ein Verbot. Die ESMA führt in ihrer Pressemitteilung weiter aus, dass man auf europäischer Ebene reagieren müsse, da der moderne Online-Vertrieb länderübergreifend stattfindet.
Berufung auf die EU-Verordnung 600/2014
Die ESMA beruft sich auf die EU-Verordnung Nr. 600/2014. Sie stammt aus dem Mai 2014 und damit aus einer Zeit, als binäre Optionen für Privatanleger und auch die Hebel von CFDs (oder die Nachschusspflicht einiger Broker) noch längst nicht als problematisch galten. Diese Verordnung beschwört geradezu die Notwendigkeit, Transparenz auf den Finanzmärkten angesichts immer komplexerer Finanzprodukte zu schaffen. Es ist in der Tat nicht von der Hand zu weisen, dass die Finanzingenieure höchst kreativ beim Erfinden neuer Handelsinstrumente agieren, wovon aber längst nicht nur CFDs und binäre Optionen betroffen sind. Klassische Optionen sind viel komplexer und hinsichtlich ihrer Funktionsweise wirklich weder komplett zu verstehen noch gar zu berechnen, sie bleiben aber erlaubt. Binäre Optionen sind dagegen vollkommen simple Handelsinstrumente. Man darf als außenstehender Beobachter daher mit dem beschwörenden Verweis auf die nötige Transparenz vermuten, dass es der ESMA in Wahrheit um die Undurchschaubarkeit des Geschäftsmodells von Binärbrokern geht. Hierzu haben sich die ESMA-Verantwortlichen gründlich informiert. Sie befragten im Vorfeld ihres Beschlusses mehrere Tausend Betroffene - Anbieter (Broker und Börsen), Berufsverbände, Verbrauchervertreter und Einzelpersonen, wahrscheinlich also Trader. Bis zum Beschluss im Januar 2018 gingen 18.500 Antworten in der Pariser ESMA-Zentrale ein. Diese dürften ein umfassendes Bild zu den Brokeraktivitäten geliefert haben, das aber ganz sicher nicht die Gewinn-/Verlustquoten von Tradern im Fokus hatte, sondern das Geschäftsmodell der Broker. Dieses scheint der ESMA ein Dorn im Auge zu sein, weshalb sie nun zum letzten Mittel des Verbots greift.
Der Binäre Optionen Handel ist dennoch nach wie vor möglich!
Sehen sie sich in unserem Binäre Optionen Broker Vergleich an, welche Broker von dem ESMA Verbot nicht betroffen sind!
Des weiteren empfehlen wir die FX Optionen, die für Europa als Alternative für binäre Optionen konzipiert wurden.